08.08.2018
Seit in Kraft treten der neuen europäischen Verordnung für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) (EU) 2016/425 mit 21. April 2018, muss UV-Schutzkleidung die Anforderungen der PSA-Verordnung für Kategorie I erfüllen.
Davon betroffen ist sowohl Schutzkleidung für den professionellen Gebrauch (etwa Bauarbeiter, Dachdecker, Müllmänner, Gärtner und Landwirte), als auch den privaten Bereich (Bademoden und Outdoor-bekleidung).
Kleidung mit UV-Schutzfunktion, die bisher mit einen UV-Schutz z.B. auf Basis von:
ausgezeichnet wurde, muss daher seit 21. April 2018 auch nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zertifiziert werden.
Anforderung PSA-VO Kategorie I vor Inverkehrbringen
PSA der Kategorie I ist Kleidung, welche eine Person vor geringfügigen Risiken für Gesundheit oder Sicherheit schützt. Vor dem Inverkehrbringen dieser Kategorie von persönlichen Schutzausrüstungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die aktuelle Ausgabe der AS/NZS 4399:2017 bringt einige Neuerungen mit sich.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Klassifizierung gemäß AS/NZS 4399:2017 |
||
UPF*) Bereich |
Stufe |
Klassifizierung |
min. 15 |
15 |
Minimum |
min. 30 |
30 |
Gut |
min. 50 / min. 55 |
50 / 50+ |
Ausgezeichnet |
|
*) UV-Schutzfaktor (UPF = Ultraviolet Protection Factor)
To be certified, clothing must reach a minimum UPF factor of 15.
Betrachtet man die Neuerungen der PSA Verordnung und UV Zertifizierung in Kombination mit dem UV STANDARD 801, dann ergibt sich hier der höchste Verbraucherschutz.
Wesentliche Vorteile / Änderungen:
Dadurch ergibt sich der höchste Schutz für den Verbraucher.
Für weitere Informationen oder ein Angebot kontaktieren Sie bitte Judith Pointner oder Marion Pfeiler:
PROVEN SINCE 1846
© 2016 ÖTI - Institut für Ökologie, Technik und Innovation GmbH. Alle Rechte vorbehalten